Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GV
Sehr geehrter Kunde,
am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Die Anforderungen der DSGVO erfordern unter Anderem neue Auftragsverarbeitungsverträge (AV).
Diese Verträge sind zwischen IT-Dienstleister und Geschäftskunden verbindlich zu schließen, um nach den Vorgaben der Datenschutz Grundverordnung IT-Services zu erbringen bzw. zu erhalten.
Der Vertrag beschreibt die Maßnahmen und Prozesse, welche wir als IT-Dienstleister zum Schutz Ihrer Daten und zur Einhaltung der DSGVO umsetzen.
Bitte tragen Sie nachfolgend Ihre Firma und Ihre E-Mail-Adresse ein
und wir senden Ihnen die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in den nächsten Minuten zu.
Bitte senden Sie uns diese dann unterschrieben an adv@edv-bv.com zurück.
Vielen Dank.